Grundbau
Konische Pfähle stellen eine von der Herstellung her einfache, ökonomisch günstige und sehr schnelle Gründungsart (20- 30 Pfähle in 8 Stunden) dar. Gesellschaft ELTRA s.r.o. besitzt das Patent für diese Grundbauausführung und sein Muster ist neben Slowakei auch in Ungarn und Polen geschützt.

Die Länge der konischen Pfähle beträgt 1,5 bis 6 m mit den Kopfabmessungen 50 x 50, bzw. 55 x 55cm. Bei solcher Gründungsart entfallen die Handhabung der Erde und die Erdarbeiten und der Untergrund nicht zerstört, sondern wirkungsvoll verdichtet wird. Dank diesem Verdichtungseffekt des Untergrundes bis in die Tiefe von 3 m vom Pfahlschuh ermöglicht diese Art die Gründung auch in weniger tragbaren schweren Lehmboden, in lößartigem, sandartigem wie auch schotterartigem Gestein. Ebenfalls ist die Gründung auch in Abrutschgebieten, beim höheren Grundwasserspiegel (auch beim aggressiven Wasser) und gleichfalls auch in der Winterperiode möglich.
Die Genauigkeit beim Eintreiben von konischen Pfählen ermöglicht direkte Verankerung der Oberbaukonstruktionen ohne Einsatz von Übertragungspfählen. Diese Gründungsart ist für die Gründung von Hallenobjekten, Einkaufzentren, Masten der Fahrleitungen, Hochspannungsmasten, Beleuchtungstürmen, Kirchen, Wohn- und Familienhäuser, Wasserhochbehälter, Gasbehälter, oberirdischen Produktleitungen, Rohrbrücken, Stützmauer, Lärmschutzwände, Anti-Terror-Umzäunungen geeignet.